Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus zwei gleichwertigen Teilen zusammen, einem schulischen und einem betrieblichen Teil.
Das betriebliche Qualifikationsverfahren besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung stellen die Lernenden Ihre kommunikativen Fähigkeiten unter Beweis und in der schriftlichen Prüfung weisen sie sich über die im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aus.
Schriftliches Qualifikationsverfahren (Betrieb)
Das schriftliche Qualifikationsverfahren findet im Juni des jeweiligen Prüfungsjahres statt.
In der schriftlichen Prüfung bilden die 12 betrieblichen Pflicht-Leistungsziele und die 26 ÜK-Leistungsziele die Grundlage für die Aufgabenstellungen einer zweistündigen schriftlichen Prüfung. Die Aufgabenstellungen sind praxisorientiert und entsprechen den K-Stufen der Leistungsziele.
Mündliches Qualifikationsverfahren (Betrieb)
Das mündliche Qualifikationsverfahren findet im Mai des jeweiligen Prüfungsjahres statt.
In der mündlichen Prüfung wird beurteilt, wie gut sich die Kandidatinnen und Kandidaten in beruflichen Handlungssituationen in kommunikativer Hinsicht bewähren. Sie besteht aus zwei Gesprächssituationen à 15 Minuten. Die Grundlage für die mündliche Prüfung bilden in erster Linie die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie die in der betrieblichen Ausbildung bearbeiteten und erreichten 12 Pflicht-, die ausgewählten 8 Wahlpflicht- sowie die 26 ÜK-Leistungsziele.
Expertinnen und Experten für die mündliche Lehrabschlussprüfung
Interessentinnen und Interessenten für die Abnahme von mündlichen Prüfungen der Branche Chemie wenden sich an:
Kandidatinnen und Kandidaten oder deren gesetzliche oder mandatierte Vertretungen können gegen das Ergebnis der Abschlussprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dessen Eröffnung schriftlich und hinreichend begründet Einsprache bei der im Prüfungsprogramm bezeichneten Prüfungskommission erheben.
Akteneinsicht
Alle Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren gesetzlichen oder mandatierten Vertretungen können Einsicht in ihre eigenen Prüfungsunterlagen nehmen. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an: